Mit der Forschungszulage und weiteren Programmen sichern wir Zuschüsse für Ihre Entwicklungsarbeit — rückwirkend für bereits geleistete Projekte und für kommende Vorhaben. Bis zu 60 % Ihrer F&E-Personalkosten sind förderfähig.

Wer entwickelt, forscht oder Prozesse verbessert, hat Anspruch auf Förderung — unabhängig von Branche und Gewinn. Die Forschungszulage bezuschusst einen erheblichen Teil Ihrer F&E-Personalkosten, und das Beste: Sie lässt sich rückwirkend für bereits durchgeführte Projekte beantragen.
Viele Unternehmen unterschätzen, was bei ihnen als „Forschung und Entwicklung" gilt — oft steckt weit mehr Potenzial im Betrieb, als gedacht. Wir identifizieren förderfähige Projekte, erstellen Antrag und Bescheinigung und holen für Sie heraus, was Ihnen zusteht.
Bei 250.000 € F&E-Personalkosten pro Jahr sind bis zu 150.000 € Zulage möglich — auch rückwirkend für vergangene Projekte.
Mein Förderpotenzial prüfen →Wir finden Ihre förderfähigen Entwicklungsprojekte — auch bereits abgeschlossene.
Wir erstellen die Bescheinigung und den Antrag auf Forschungszulage für Sie.
Ihre Zulage wird mit der Steuer verrechnet bzw. ausgezahlt.
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30 Minuten, unverbindlich. Wir prüfen, welche Ihrer Projekte förderfähig sind — auch rückwirkend — und was das in Euro bedeutet.